Elternzeit und Wiedereinstieg: Tipps für einen erfolgreichen Übergang

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Die erste Zeit mit einem Baby verändern den Alltag einer Familie von Grund auf. Dennoch rückt irgendwann eine wichtige Frage in den Vordergrund: Wie gelingt der Weg zurück in den Job? Wir von Great Place To Work Schweiz beobachten in unserer Arbeit mit Unternehmen immer wieder, wie unterschiedlich dieser Übergang verlaufen kann. Je nachdem, wie gut Arbeitgebende und Mitarbeitende ihn gemeinsam vorbereiten.

Inhaltsverzeichnis

Elternzeit in der Schweiz und in der EU: Was gilt eigentlich?

Das Wort Elternzeit verwenden viele Eltern ganz selbstverständlich, meist meinen sie damit die Zeit rund um Geburt und Wiedereinstieg. Als Rechtsbegriff, wie ihn Familien aus Deutschland oder Österreich kennen, gibt es sie beispielsweise in der Schweiz nicht.

Was es in der Schweiz gibt: Seit dem 1. Juli 2005 stehen Müttern 14 Wochen Mutterschaftsurlaub zu, geregelt in Art. 329f OR. Seit dem 1. Januar 2021 kommt ein zweiwöchiger Urlaub für den anderen Elternteil dazu, Art. 329g OR. Beides wird über die Erwerbsersatzordnung finanziert, mit 80 Prozent des Erwerbseinkommens und einem Deckel bei CHF 220 pro Tag.

Ein Elterngeld nach deutschem Muster, über Monate hinweg ausbezahlt, kennt die Schweiz nicht. Wer länger zu Hause bleiben möchte, braucht oft eine individuelle Absprache mit dem Arbeitgeber. Manche Kantone helfen dabei nach: Genf etwa zahlt Müttern zwei zusätzliche Wochen über den kantonalen Ausgleichsfonds OCAS. Wie grosszügig die Regelung ausfällt, hängt also stark davon ab, wo jemand arbeitet und wer der Arbeitgeber ist.

In Deutschland sieht das anders aus. Nach der Geburt gilt zunächst der Mutterschutz, sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, bei vollem Gehalt. Erst danach beginnt die eigentliche Elternzeit, finanziert über das Elterngeld.

Ein Blick über die Grenzen zeigt, wie unterschiedlich Europa das Thema löst:

Land / Standard Dauer Entschädigung Besonderheit

Schweiz

14 Wochen Mutterschaftsurlaub, 2 Wochen für den anderen Elternteil

80 % des Erwerbseinkommens, max. CHF 220/Tag

kein mehrjähriges Elternzeit-Modell, kein Elterngeld

Deutschland

bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Elternteil

Elterngeld: 65 bis 67 % des Nettoeinkommens, max. 14 Monate

bis zu 24 Monate bis zum 8. Geburtstag des Kindes übertragbar

EU-Mindeststandard

4 Monate Elternurlaub pro Elternteil

mindestens Krankengeldniveau bei 10 Tagen Vaterschaftsurlaub

2 Monate nicht auf den anderen Elternteil übertragbar

Schweden

16 Monate gemeinsam

einkommensabhängiges Elterngeld

von den Eltern fast frei untereinander aufteilbar

Norwegen

49 Wochen bei vollem Lohn oder 59 Wochen bei 80 %

voller Lohn oder 80 % des Einkommens

Wochen, die nur dem Vater zustehen, verfallen ungenutzt

Kündigungsschutz und Voraussetzungen in der Schweiz im Überblick

Der Kündigungsschutz reicht länger als der Urlaub selbst. Nach Art. 336c OR darf ein Arbeitgeber einer Frau während der gesamten Schwangerschaft und während 16 Wochen nach der Geburt nicht kündigen, auch wenn die Mutterschaftsentschädigung längst ausgelaufen ist.

Für die Entschädigung selbst braucht es drei Dinge: eine AHV-Versicherung in den neun Monaten vor der Geburt, davon mindestens fünf Monate Erwerbstätigkeit, und ein bestehendes Arbeitsverhältnis oder eine selbstständige Tätigkeit zum Zeitpunkt der Geburt. Beim anderen Elternteil gelten ähnliche Regeln, unabhängig davon, bei welchem Betrieb die Anstellung besteht.

Die wichtigsten Eckwerte im Überblick:

Punkt Mutterschaftsurlaub Urlaub des anderen Elternteils

Dauer

14 Wochen (98 Tage)

2 Wochen (14 Tage)

Rechtsgrundlage

Art. 329f OR

Art. 329g OR

In Kraft seit

1. Juli 2005

1. Januar 2021

Entschädigung

80 % des Erwerbseinkommens, max. CHF 220/Tag

80 % des Erwerbseinkommens, max. CHF 220/Tag

Bezug

am Stück, ab Geburt

am Stück oder tageweise, innert 6 Monaten

Kündigungsschutz

Schwangerschaft plus 16 Wochen danach

kein separater Schutz vorgesehen

Bei Unsicherheiten hilft meist ein kurzer Anruf bei der Ausgleichskasse oder ein Gespräch mit der Personalabteilung weiter.

Wiedereinstieg nach der Elternzeit: Was die Zahlen zeigen

In der Schweiz kehren erstaunlich viele Mütter zurück in den Job, deutlich mehr als in manchen Nachbarländern. Laut Bundesamt für Statistik gingen 2024 rund 84 Prozent der 25- bis 54-jährigen Frauen mit Kindern unter 25 Jahren einer Erwerbsarbeit nach. Bei den Vätern waren es 97 Prozent.

Die eigentliche Geschichte steckt aber nicht in der Frage, ob jemand arbeitet, sondern wie viel. 2024 lag die Teilzeitquote von Frauen mit Kindern im Haushalt bei rund 60 Prozent. Bei Frauen ohne Kinder im Haushalt war sie nur etwa halb so hoch.

Und dann gibt es noch eine Zahl: Das Erwerbseinkommen von Müttern sinkt nach der ersten Geburt im Schnitt um rund 40 Prozent, zeigen Berechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen. Der Hauptgrund ist die Reduktion des Pensums. Wer also von einem reibungslosen Wiedereinstieg spricht, blendet einen Teil der Realität aus. Bei Vätern fällt der Effekt deutlich kleiner aus, auch weil sie ihr Pensum seltener anpassen.

Teilzeit als Brücke: zurück in den Beruf nach der Elternzeit

Ohne Teilzeit würde die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für viele Eltern schlicht nicht funktionieren. Immer mehr Betriebe haben das erkannt und bieten heute mehrere Wege zurück in den Job an, statt nur die eine, starre Option Vollzeit oder gar nichts.

In der Praxis sehen wir vor allem folgende Modelle:

  • ein festes Gehalt zwischen 60 und 80 Prozent mit klar definierten Arbeitstagen
  • Jobsharing, bei dem sich zwei Mitarbeitende eine Stelle teilen
  • Vertrauensarbeitszeit mit wenigen Kernstunden
  • eine schrittweise Erhöhung des Pensums über mehrere Monate, statt eines abrupten Sprungs zurück auf Vollzeit

In der Praxis zeigt sich oft, wenn sich zwei Personen eine Vollzeitstelle teilen, dass sich ihre Stärken ergänzen, anstatt dass sie sich nur die Stunden teilen. Damit ein solches Ergänzungs-Modell trägt, braucht es klare Übergaben zwischen den Arbeitstagen und Vorgesetzte, die bereit sind, Verantwortung wirklich zu teilen, statt sie doppelt zu kontrollieren.

Woher die Hürden beim Wiedereinstieg wirklich kommen

Warum scheitert oft ein Wiedereinstieg, obwohl auf dem Papier alles geregelt ist? Selten liegt es an einem einzigen Grund. EU-weit gibt es mehrere Faktoren, die Frauen aus dem Erwerbsleben drängen: hohe Wochenarbeitszeiten, unflexible Arbeitszeitmodelle, kaum Spielraum für ein reduziertes Arbeitspensum.

Diese Muster verteilen sich nicht gleichmässig über den Arbeitsmarkt. Auf dem Bau oder in Teilen des Gastgewerbes zählt Präsenz am Arbeitsplatz. Hier  lässt sich ein Pensum kaum von heute auf morgen anpassen. In Dienstleistungsberufen mit viel digitaler Zusammenarbeit sieht das oft anders aus.

Auch der Führungsstil entscheidet mit: Wenn eine Chefin ständige Erreichbarkeit mit Leistung verwechselt, macht das die Rückkehr schwerer. Teams, die nach Ergebnissen fragen statt nach Anwesenheitszeiten, tun sich hier leichter. Und dann sind da noch die Kosten der externen Kinderbetreuung, die in manchen Familien den finanziellen Anreiz für ein höheres Pensum praktisch auffressen. Branche, Führungsstil, Betreuungskosten: An dieser Kombination kommt kaum ein Unternehmen vorbei, das den Wiedereinstieg wirklich verbessern will.

Elternzeit-Tipps für Mütter und Väter

Der Wiedereinstieg beginnt nicht erst am ersten Arbeitstag zurück im Büro, sondern Wochen vorher. Ein paar Punkte, die aus Gesprächen mit Personalverantwortlichen immer wieder auftauchen:

  • Früh mit dem Arbeitgeber reden. Ein Gespräch schon während der Schwangerschaft klärt Pensum, Rückkehrdatum und mögliche Anpassungen, lange bevor der letzte Urlaubstag Druck macht.
  • Kita-Platz oder Tagesfamilie rechtzeitig suchen. Wartelisten von mehreren Monaten sind keine Seltenheit.
  • Konkret werden bei den eigenen Wünschen. Wer 80 statt 100 Prozent möchte, sollte auch sagen, an welchen Tagen und mit welchen Kernzeiten.
  • Die eigenen Rechte kennen, vom Kündigungsschutz bis zur Stillzeit während der Arbeit.
  • Sich selbst Zeit geben. Die ersten Wochen zurück im Job fühlen sich selten sofort vertraut an, und das ist normal.

Tipps für Arbeitgebende: Rückkehr aktiv gestalten

Ein Rückkehrgespräch vor dem letzten Urlaubstag kostet wenig und bewirkt viel. Es klärt offene Fragen und zeigt, dass die Rückkehr tatsächlich vorbereitet wird, nicht nur verwaltet.

Genauso wichtig: Pensen und Arbeitszeitmodelle, die im Betrieb wirklich gelebt werden, nicht nur in der Broschüre stehen. Führungskräfte, die lernen, Leistung an Ergebnissen statt an Präsenz zu messen, helfen dabei nicht nur jungen Eltern, sondern dem ganzen Team.

Was den grössten Unterschied macht, ist meist simpel: ein strukturiertes Wiedereinstiegsprogramm mit einer festen Ansprechperson. Der Unterschied zwischen einer Mitarbeiterin, die bleibt, und einer, die sich nach wenigen Monaten leise nach etwas Neuem umsieht, liegt oft genau hier.

Mit Great Place To Work als Unternehmen an einem optimierten Wiedereinstiegs-Programm arbeiten

Unsere Culture Coaches vergleichen Ihre Rückkehrquote nach der Elternzeit mit anderen Unternehmen Ihrer Branche und Grösse. Sie zeigen Ihnen, ob die Ursachen eher in Prozessen liegen oder in unbewussten Vorurteilen bei der Beförderung. Grundlage dafür ist unsere Mitarbeitendenbefragung, die Ihnen zeigt, wie Ihre Belegschaft Chancengleichheit und den Wiedereinstieg nach der Elternzeit tatsächlich erlebt, nicht nur, was die reinen Zahlen aussagen.

Wenn Sie an Ihrer Kultur und an den Aufstiegswegen nach der Elternzeit aktiv weiterarbeiten möchten, begleitet Sie unser Beratungsteam mit Workshops und Trainings über die Messung hinaus. Uns ist eine langfristige Entwicklung wichtig, deshalb greifen bei uns Consulting und Zertifizierung sinnvoll ineinander und reichen damit über eine einmalige Standortbestimmung hinaus.

FAQ – Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Elternzeit in der Schweiz?

Ein mehrjähriges Elternzeit-Modell wie in Deutschland kennt die Schweiz nicht. Gesetzlich vorgesehen sind 14 Wochen Mutterschaftsurlaub nach Art. 329f OR sowie 2 Wochen für den anderen Elternteil nach Art. 329g OR. Wer länger pausieren möchte, braucht dafür eine individuelle Vereinbarung mit dem Arbeitgeber oder profitiert von kantonalen oder betrieblichen Zusatzleistungen.

Nein, ein Elterngeld nach deutschem Muster, das über mehrere Monate ausbezahlt wird, existiert hier nicht. Während der 14 beziehungsweise 2 Wochen Urlaub zahlt die Erwerbsersatzordnung 80 Prozent des Erwerbseinkommens, gedeckelt auf maximal CHF 220 pro Tag. Danach endet der gesetzliche Anspruch auf eine Lohnersatzleistung.

Anders als in Deutschland gibt es in der Schweiz keinen gesetzlichen Anspruch, das Pensum nach der Rückkehr automatisch zu reduzieren. Ob und in welchem Umfang Teilzeit möglich ist, verhandeln Arbeitnehmende und Arbeitgeber individuell. Viele Betriebe bieten flexible Modelle freiwillig an, verpflichtet sind sie dazu jedoch nicht.

Am besten sprechen Sie das Wunschpensum frühzeitig und möglichst konkret an, inklusive gewünschter Arbeitstage und Kernzeiten. Ein rechtlicher Anspruch darauf besteht zwar nicht, in der Praxis lassen sich viele Arbeitgeber jedoch auf Modelle wie Jobsharing oder ein reduziertes

Sie legt EU-weite Mindeststandards für Eltern- und Vaterschaftsurlaub fest, in Kraft getreten 2019, umzusetzen von den Mitgliedstaaten bis August 2022. Vorgeschrieben sind mindestens 4 Monate Elternurlaub pro Elternteil sowie mindestens 10 bezahlte Tage Vaterschaftsurlaub rund um die Geburt. Wie genau die einzelnen Länder das in nationales Recht umsetzen, bleibt ihnen überlassen, weshalb sich die konkreten Regelungen innerhalb der EU stark unterscheiden.

Ja, zumindest als Mindeststandard: Art. 12 verlangt Kündigungsschutz ab dem Zeitpunkt, an dem Elternzeit beantragt wird, bis zu deren Ende. Deutschland geht mit dem BEEG noch weiter, dort greift der Kündigungsschutz bereits ab der Anmeldung, frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Unternehmen mit Sitz in mehreren EU-Ländern sollten deshalb prüfen, ob die jeweilige nationale Umsetzung strenger ist als die Richtlinie selbst.

Ja, laut einer Auswertung der Organisation Advance halbiert bereits ein Pensum von 90 Prozent die Beförderungschancen im Vergleich zu Vollzeit, eine rationale Erklärung dafür gibt es nicht. Die Vermutung der Forschenden: Führungskräfte nehmen unbewusst an, wer nicht Vollzeit arbeite, sei nicht mehr wirklich an einer Karriere interessiert. Das erklärt auch, warum ausgerechnet Führungspositionen deutlich seltener in Teilzeit besetzt sind als andere Berufe.

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